Termine

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Dienstag, den 01. Oktober 2019, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Tagesordnung wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

 

 

  1. Kommunales Wohnbauprojekt ‚Loisachauenstraße 3‘ (Schaffung von Mietwohnungen);
    Entscheidung über die vorgestellten Umsetzungsvarianten

            Die mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragte Arbeitsgemeinschaft hat dem Bauausschuss drei Varianten für die

            Ausführung präsentiert. Zum einen die Schaffung von 24 Wohneinheiten in Form von drei separaten Baukörpern.

 

           Schließlich wurde vom Vorsitzenden die "Ein-Gebäude-Lösung" mit Satteldach zur Abstimmung gestellt, die einstimmig

           Zustimmung fand.

 

         2. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland;

             Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ durch die Gemeinde Oberau

 

           Die KDZ Oberland hatte ein Konzept für die Schaffung eines "vergabezentrums" erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren

           für die dem Zweckverband angehörenden Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen.

              

            Nach Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig Beschluss, die Leistungen des Vergabezentrums zukünftig bei Bedarf in Anspruch

            zu nehmen und dem Abschluß einer Zweckvereinbarung für den Bereich " Vergabezentrum" zuzustimmen.

 

         3. Antrag des Fördervereins OBELIN betreffend Beschaffung und Aufstellung von sog. Mitfahrbänken im Ortsbereich

 

            Der Antrag wurde abgelehnt

   

         4. Problematik des wilden Campierens mit Reisemobilen am Oberwaldweg im Bereich des Lauterbaches

 

             In letzter Zeit übernachten an genannter Stelle mehrt Personen mit Wohnmobilen bzw. Campingbussen. Teilweise werden

             nennenswerte Mengen von Abfällen hinterlassen. Wegen der negativen Entwicklung hatte man sich des Themas im Bauausschuss

            angenommen.

 

            Nach Beratung fasste der Gemeinderat ohne Gegenstimme Beschluss, zunächst wie vom Bauausschuss empfohlen zu Verfahren.

            Über weitergehende Maßnahmen ist zu gegebener Zeit zu befinden, sofern die Verbotsbeschilderung keine Wirkung zeigen sollte.

 

         5. Bekanntgaben